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 Betreff des Beitrags: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Di 30 Nov, 2010 13:09 
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http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Blog-macht-wegen-neuem-Jugendschutzgesetz-dicht-Update-1144566.html

Für diejenigen, welche es bisher nicht gehört haben - In Deutschland tritt am 1.1.2011 ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft, welches besonders auch das Internet betrifft.

Deutsche Webseitenbetreiber (auch LoGD-Betreiber) sollten sich da unbedingt informieren, sich Gedanken drüber machen und gegebenenfalls Änderungen planen.

Freundliche Grüsse
Harthas


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Di 30 Nov, 2010 22:38 
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Schade eigentlich. in den Beiträgen war nicht wirklich zu lesen, wie man denn die Altersprüfung machen soll. Das wäre ja mal interessanter zu wissen, wie sich unsere Politikert das vorstellen ^^

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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 01 Dez, 2010 08:25 
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Die Umsetzung liegt ja nicht mehr in deren Aufgabengebiet. ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 01 Dez, 2010 09:36 
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Zur Altersklassifizierung von Inhalten sind Dienstleister vorgesehen. Natürlich ist eine Bewertung der Inhalte durch einen oder mehrere Dienstleister entsprechend kostspielig. (Quelle müsste ich jetzt suchen, meine das aber gelesen zu haben...)
Alternativ kann man seine Inhalte eigenständig bewerten (aber wehe die Angabe ist zu niedrig angesetzt...).
Im Zweifelsfall müsste man also seine Seite als FSK 18 ausweisen und außerdem dafür sorge tragen, dass die Seite entweder nur zu FSK18 Zeiten erreichbar ist oder ein Zugang durch Minderjährige nicht möglich ist, was vollkommen absurd ist, da es keine 100% akkuraten Maßnahmen gibt zur Altersverifizierung (... das leidige Thema...).
So viel zur Umsetzung des ganzen. ...

Viele Grüße
Garlant


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 01 Dez, 2010 12:31 
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Garlant hat geschrieben:
So viel zur Umsetzung des ganzen. ...

Viele Grüße
Garlant


Nun ja. Der elektronische PA. Soll ja nun bald kommen. Soll man den nicht auch angeblich mit nem Zusatztool in den PC schieben können?

_________________
Never change a running system. Bullshit! ;)


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 01 Dez, 2010 13:26 
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Ja, so ists gedacht.
auf der FAQ seite von der fsm wird das ganze etwas besser erklärt

Reine CS-Server sollten sich etwas einfallen lassen, wo die Spieler vorher geprüft werden
Am besten wohl Post-Ident.. auch wenn das auch nicht ganz sicher ist
Ich werde diese Leute nun einfach mal anschreiben, was in ihren Augen eine geeignete Methode ist, die Volljährigkeit zu überprüfen.
Vielleicht erfährt man dann dort mehr
ansonsten werde ich den Schluss darauf ziehen solche Inhalte generell und komplett zu verbieten...
(Wenn ich Antwort erhalte werde ich sie hier schreiben.)


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 01 Dez, 2010 13:32 
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MySql hat geschrieben:
Garlant hat geschrieben:
So viel zur Umsetzung des ganzen. ...

Viele Grüße
Garlant


Nun ja. Der elektronische PA. Soll ja nun bald kommen. Soll man den nicht auch angeblich mit nem Zusatztool in den PC schieben können?


Da ich in der Hinsicht etwas konservativ bin habe ich (z.B.) mir einen neuen Pa austellen lasssen und zwar im alten Format. Dies werden vermutlich auch andere so gemacht haben. Es ist also eine Frage des Verbreitungsgrads ob du als Betreiber auf dieses Verfahren setzen willst, mal davon abgesehen, dass zum Nutzen des Auth-verfahrens Lizensen nötig sind, die du als normal sterblicher nicht tragen kannst.

Aber das geht an dieser Stelle vermutlich schon zu tief ins Detail :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 01 Dez, 2010 14:59 
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MySql hat geschrieben:
Garlant hat geschrieben:
So viel zur Umsetzung des ganzen. ...

Viele Grüße
Garlant


Nun ja. Der elektronische PA. Soll ja nun bald kommen. Soll man den nicht auch angeblich mit nem Zusatztool in den PC schieben können?


Keine zulässige Methode zur altersverifizierung. (weder der alte noch der neue Perso)

Warum?

1. Muss man erstmal so ein Lesegerät zu hause haben.
2. Wer kann prüfen ob klein Hans nicht einfach Papas Perso ausleiht und den reinschiebt.


Einzige momentan sichere, weil im Gesetz festgesetzte Möglichkeit (außer einen Jugendschutzbeauftragten für viel geld anzustellen XD)
ist die "Sendezeitenregelung". Damit lässt sich zumindest ab-16 Inhalt handhaben.
Wir handhaben das in unserem Forum schon seit geraumer Zeit so(seit bekannt wurde dass das Gesetz kommt XD)
Bei uns gibt es Spezielle Foren, für ab16-Inhalte die nur zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr morgens zugänglich sind.
Kann man sicher ohne großen Aufwand auf einen LoGD-Server übertragen. Dann darf eben nur zu dieser Zeit und nur an den bestimmten Orten "härteres" RPG ausgeführt werden.

Ab 18-Inhalt hat meiner Meinung in LoGDs sowieso nichts verloren und eine wirkliche gesetzlich Niet und Nagelfeste Sicherheit gibt es (bisher) noch nicht.

Es gibt ein Urteil (oder zumindest einen ausführlichen Artikel) der auch klar macht, dass Post-Ident keine ausreichende Verifizierung des Alters darstellt. Außerdem ist wieder die Frage wer die Kosten trägt.

Und was diese Verifizierungs-Programme angeht... ob die dann (sollten sie mal kommen) umsonst sind, steht auch noch in den Sternen.

Beste Lösung meiner Meinung nach als: Ab 18 Inhalte verbieten. Ab 16-Inhalte durch Sendezeitenregelung auf spezielle Bereiche eindämmen, dann sollte man auf der im Moment sichersten Seite sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 01 Dez, 2010 19:53 
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Marquis Pherae
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Leliel hat geschrieben:
MySql hat geschrieben:
Garlant hat geschrieben:
So viel zur Umsetzung des ganzen. ...

Viele Grüße
Garlant


Nun ja. Der elektronische PA. Soll ja nun bald kommen. Soll man den nicht auch angeblich mit nem Zusatztool in den PC schieben können?


Keine zulässige Methode zur altersverifizierung. (weder der alte noch der neue Perso)

Warum?

1. Muss man erstmal so ein Lesegerät zu hause haben.
2. Wer kann prüfen ob klein Hans nicht einfach Papas Perso ausleiht und den reinschiebt.



Doch, genau das ist eine zulässliche Methode. Der Papa darf den Code per Gesetz nicht zusammen mit dem Perso aufbewahren, das heisst, wenn der Sohnemann Code und Perso bekommt, ist der Papa Schuld, nicht der Seitenbetreiber. Genau das soll der Vorteil des Persos sein. Ob man das natürlich als Privatperson einsetzen darf (bzw. überhaupt kann) steht natürlich (noch) in den Sternen.

@Rest:

Nach der FSK-Firma da, deren Name mir immer entfällt, bzw. nach deren FAQ (die ich überflogen habe), reicht eine Meta-Tag Kennzeichnung (theoretisch) aus - inwiefern das aber glaubwürdig ist, kann ich nicht beurteilen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Do 02 Dez, 2010 00:12 
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Eliwood hat geschrieben:
Doch, genau das ist eine zulässliche Methode. Der Papa darf den Code per Gesetz nicht zusammen mit dem Perso aufbewahren, das heisst, wenn der Sohnemann Code und Perso bekommt, ist der Papa Schuld, nicht der Seitenbetreiber. Genau das soll der Vorteil des Persos sein. Ob man das natürlich als Privatperson einsetzen darf (bzw. überhaupt kann) steht natürlich (noch) in den Sternen.


Leliel meint denke ich, dass der ePerso nicht als AVS dient.
Das stimmt auch.

Was du meinst ist die eID Zusatzsfunktion des ePerso, welche nicht bei jedem ePerso auch aktiviert wurde.
Sondern quasi bei Bedarf aktiviert oder bei Misstrauen der Technik deaktiviert werden kann.

Die eID kann als AVS verwendet werden (wenn man als Serverbetreiber die eID-Zulassung vom Staat erhalten hat mit solchen Daten zu hantieren...)
der ePerso kann genau wie der alte Perso nicht als AVS via online verwendet werden.

Mir ist aufgefallen, dass in letzter Zeit im Netz ePerso mit eID gleichgesetzt wird, was leider aber falsch ist.
Fakt ist die eID Funktion wird nur Leute wie Amazon und Co was bringen, nicht uns Hobby-Webler!

=)


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Do 02 Dez, 2010 07:55 
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Marquis Pherae
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Bathory hat geschrieben:
Eliwood hat geschrieben:
Doch, genau das ist eine zulässliche Methode. Der Papa darf den Code per Gesetz nicht zusammen mit dem Perso aufbewahren, das heisst, wenn der Sohnemann Code und Perso bekommt, ist der Papa Schuld, nicht der Seitenbetreiber. Genau das soll der Vorteil des Persos sein. Ob man das natürlich als Privatperson einsetzen darf (bzw. überhaupt kann) steht natürlich (noch) in den Sternen.


Leliel meint denke ich, dass der ePerso nicht als AVS dient.
Das stimmt auch.

Was du meinst ist die eID Zusatzsfunktion des ePerso, welche nicht bei jedem ePerso auch aktiviert wurde.
Sondern quasi bei Bedarf aktiviert oder bei Misstrauen der Technik deaktiviert werden kann.

Die eID kann als AVS verwendet werden (wenn man als Serverbetreiber die eID-Zulassung vom Staat erhalten hat mit solchen Daten zu hantieren...)
der ePerso kann genau wie der alte Perso nicht als AVS via online verwendet werden.

Mir ist aufgefallen, dass in letzter Zeit im Netz ePerso mit eID gleichgesetzt wird, was leider aber falsch ist.
Fakt ist die eID Funktion wird nur Leute wie Amazon und Co was bringen, nicht uns Hobby-Webler!

=)


Danke für die Klarstellung :) Dann nehm ich meine Aussage hiermit zurück!


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Fr 03 Dez, 2010 13:49 
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http://www.php.de/off-topic-diskussionen/74548-jugendmedienschutz-staatvertrag.html

Falls es jemanden interessiert - Hier eine weitere Diskussion mit interessanten Aussagen und Links. Wenn ich es so richtig verstanden habe, MUSS man nicht zwingend markieren. Aber schaut selbst.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Fr 03 Dez, 2010 20:29 
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So, ich habe Antwort erhalten

Zitat:
Ab dem kommenden Jahr können Sie das Altersklassifizierungssystem der FSM verwenden, um die für Ihr Angebot zutreffende Altersstufe zu ermitteln und die Inhalt entsprechend zu kennzeichnen. Für den nicht kommerziellen Einsatz wird dieses System kostenfrei sein.

Der gemeinsame Standard für die technische Umsetzung der Alterskennzeichnung wird gegenwärtig unter den beteiligten Institutionen (vgl. § 12 JMStV-2011, http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf) abgestimmt; er wird danach auf anschauliche Weise kommuniziert werden.

Weil diese Abstimmung bislang noch nicht final stattgefunden hat, bitte ich um Verständnis, wenn ich hier vage bleibe. Generell wird es so sein, dass in einer – auf dem Server des jeweiligen Inhalte-Anbieters zu hinterlegenden – externen XML-Datei die wesentlichen Informationen über die vergebenen Altersstufen stehen müssen. Alle für die Website relevanten Informationen können dort gespeichert werden. Gleichfalls kann von dort aber auch ein Verweis z.B. auf Informationen im Kopf der jeweiligen HTML-Seite (Meta-Tag) oder im HTTP-Header erfolgen.

Alle weiteren Details werden in den nächsten Tagen bzw. den nächsten wenigen Wochen veröffentlicht werden.

Im Übrigen gestatte ich mir, auf unsere FAQs unter http://www.fsm.de/de/jmstv-2011 zu verweisen. Diese werden fortlaufend ergänzt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen allgemeinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und bitte um Verständnis dafür, dass die individuelle Bewertung einzelner Fragen in diesem Rahmen nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen



Desweiteren habe ich mir die FAQ noch mal durchgelesen
dort den Punkt "Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?" gefunden

sehr informativ, habe dazu noch einige Fragen gestellt, erneutes warten auf Antwort ^^
unter anderem versuche ich das ganze etwas konkreter zu machen, sprich, was wirklich gemacht werden muss
Es geht dabei ja hauptsächlich darum, dass Eltern, welche ihre Kinder vor 'entwicklungsgefährdendem Material' schützen wollen spezielle Software nutzen können.

Zitat:
Die Möglichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen besteht im geschäftlichen Verkehr in vielen Fällen, auch nach der derzeitigen Rechtslage, wenn sich ein Marktteilnehmer nicht gesetzeskonform verhält.


Es müsste also ein wettbewerblicher Vorteil für den Betreiber entstehen. Die Frage hierbei: Welcher Wettbewerb? Logd ist ja mehr oder weniger nicht kommerziell. Aber gut, das werden wir sehen.

Die nächste Antwort werde ich wieder hier schrieben, wenn noch jemanden den Herren was fragen will, einfach hier schreiben, dann muss er nur eine E-Mail beantworten und nicht 10 ^^

mfg dat Mine


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mo 06 Dez, 2010 13:57 
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So ich bin nun schlauer (zweite Antwort erhalten)

also, das ganze ist hal so wild
Man muss nur i.wie den Inhalt einschätzen. Da man nie weiß, was die User schreiben werden, gedenke ich meine Seite ab 16 zu machen, werde das Optisch auf der Statseite kennzeichnen
Zitat:


wer sein gesamtes Angebot als „ab 16“ kennzeichnet und tatsächlich keine „höheren“ Inhalte vorhanden sind, erfüllt seine gesetzliche Verpflichtung. Wenn sich die Kennzeichnung als zu hoch erweist (weil z.B. nur Inhalte „ab 6 Jahren“ vorhanden sind), geschieht nichts weiter – dies ist nicht sanktionierbar. Die einzige Folge ist, dass auf Computern, auf denen ein entsprechend konfiguriertes Jugendschutzprogramm installiert ist, die Seite ggf. nicht angezeigt wird, obwohl sie für den Nutzer jedenfalls nicht ungeeignet sind.

Die Frage nach den nutzergenerierten Inhalten beantworten Sie selbst genau zutreffend.

Ob und ggf. wie eine optische Kennzeichnung erforderlich ist, wird noch geprüft.

Mit freundlichen Grüßen


____________________

Vielen dank für diese schnelle Antwort

Dass jene Überprüfung für nichtkommerzielle Seiten kostenlos sein wird finde ich lobenswert. So bleibt dem Privatmann auch noch die Möglichkeit seine Seite aufrecht zu erhalten
Ich würde nun wohl aus Sicherheitsgründen (Man weiß ja nie, was die User so alles anstellen) meinen Server ab 16 ausweisen. reicht dies, oder muss eine Interne Überprüfung zusätzlich erfolgen?
Ich habe mir erneut die FAQ zu Gemüte geführt und bin auf eine frage gestoßen
"Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?"
Die Antwort hätte ich nun folgendermaßen Interpretiert:
Sollte sich Inhalt von dritten einfinden, welches nicht für die Alterstufe geeignet ist, sollte es eine Melde-funktion geben, damit andere mich als Admin darauf aufmerksam machen können und ich diesen dann löschen kann und habe damit dann meine Pflichten erfüllt? Ab Meldung würde ich den betreffenden Content erst einmal sperren.
Zudem ein permanentes Bild wie bei Computerspielen bekannt auf dem deutlich wird, dass diese Seite ab 16 Jahren freigegeben ist?

Ich hoffe meine Fragen nerven sie nicht, aber ich möchte für mich und andere Klarheit verschaffen,was im etwas konkreteren Fall zu tun ist.
Ich bin nicht die einzige in meinem Bekanntenkreis welche sich diese Fragen stellt und würde die Antworten gerne weiterleiten können.

mit freundlichen Grüßen


Zusammengefasst könnte man Logd also ab 12 ausweisen, weniger macht nicht viel Sinn denke ich
Desweiteren sollte man unter jede Chatarea und in jede Bio einen Meldebutton bauen. Ich zumindest werde mir dieses Script bauen
Bis der Inhalt geprüft wurde ist er für normale Spieler dann unsichtbar und wird gegebenenfalls wieder freigegeben, oder gelöscht und die Spieler ermahnt

Denke damit ist klarheit verschafft, was man als Admin zu tun hat. Werde die Meldebuttons onlinestellen, sobald ich sie gebastelt habe.

mfg dat Mine


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mo 06 Dez, 2010 15:38 
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Minerva hat geschrieben:
Da man nie weiß, was die User schreiben werden, gedenke ich meine Seite ab 16 zu machen, werde das Optisch auf der Statseite kennzeichnen


Mit der ab 16 Kennzeichnung müsste man aber dann auch die (alten) Pflichten des Jugendschutzgesetzes erfüllen.

Ab 16 gekennzeichnete Inhalte gelten wohl als "Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote" unabhängig davon, ob sie es sind oder nicht. Oder? Sprich wenn man sich zu hoch kennzeichnen würde, würde man sich nur Pflichten aufbürgen, wenn ich das richtig sehe.

Den als "Entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot" müsste man folgende Pflichten erfüllen:

Zitat:
§ 5
Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:

1. ab 6 Jahren,

2. ab 12 Jahren,

3. ab 16 Jahren,

4. ab 18 Jahren.

[...]
(5) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.


(6) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei der Wahl der Zeit zur Verbreitung des Angebots und des Umfelds für Angebote der Altersstufe „ab 12 Jahren“ ist dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.



Zuletzt geändert von Bathory am Di 07 Dez, 2010 01:44, insgesamt 2-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Di 07 Dez, 2010 01:33 
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Sorry wegen Doppelpost, aber hier noch ne wichtige Ergänzung zu meinem obigen Beitrag und zwar die Begründung, warum ich oben geschrieben habe, dass man trotz der Aussage der FSM wahrscheinlich immer noch die alten Pflichten erfüllen müsste, sollte man am 01.01.2011 seine Seite als FSK 16 deklarieren.

Die FSM schreibt folgendes:

Zitat:
► Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?
[..]
Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
[..]
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.

Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzlichen Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:

* Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
* Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
o das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011

Der Einsatz "technischer oder sonstiger" Mittel ist nach der bisherigen Rechtslage umständlich und wenig wirkungsvoll. Durch die neue Möglichkeit, ein Angebot mit einer Altersstufe zu kennzeichnen, tritt eine Alternative hinzu, die viel besser zum Medium Internet passt als Zeitbeschränkungen oder etwa die Abfrage der Personalausweisnummer.


Quelle: https://www.fsm.de/de/jmstv-2011#Verpflichtung

Was sich auch mit Minervas Beitrag oben decken würde.

Ist diese Aussage der FSM nun falsch?
Nein ich vermute mal, dass sie wissen was sie schreiben und sie somit nicht falsch sein kann, aber zum jetzigen Zeitpunkt scheinbar auch noch nicht richtig!

Ich habe mal den oben erwähten Paragraphen rausgekrammt: § 11 Abs. 1 JMStV-2011

Zitat:
(1) Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach § 5 Abs. 5 Nr. 1 dadurch genügen, dass

1. Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein geeignetes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder


In der Tat würde sich das mit der obigen Aussage decken...
... wenn da nicht das Juristische Kleingedruckte wäre...

Begründung zum JMStV 2011 §11 Abs. 1 Nummer 1
Zitat:
Absatz 1 Satz 1 regelt, dass Anbieter ihre Verpflichtung aus § 5 Abs. 5 Nr. 1 entweder dadurch erfüllen können, dass sie diese Inhalte für ein geeignetes Jugendschutzprogramm programmieren (Nummer 1) oder die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch die Vorschaltung eines geeigneten Zugangssystems beschränken (Nummer 2).

Nummer 1 war inhaltlich übereinstimmend auch in § 11 Abs. 1 der bisherigen Fassung enthalten. Aus ihr ergibt sich, dass ein Anbieter, der seine Inhalte, die nicht absolut oder relativ unzulässige Angebote nach § 4 sein dürfen, für ein geeignetes Jugendschutzprogramm programmiert, ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um die Wahrnehmung jüngerer Nutzer entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 auszuschließen. Die Programmierung setzt dabei eine technisch auslesbare freiwillige Alterskennzeichnung voraus, die den nach § 12 noch festzulegenden Standards entsprechen muss.


Bis hier deckt sich auch alles, aber der letze Satz der jetzt kommt ist der wichtige:

Zitat:
Diese Wirkung kann darüber hinaus erst dann eintreten, wenn ein geeignetes Jugendschutzprogramm tatsächlich verfügbar ist. Bis dahin sind Anbieter auch bei einer Kennzeichnung verpflichtet, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.


Mit solchen Programmen ist nicht vor Sommer oder Herbst 2011 zu rechnen oder vllt sogar noch später, wer weiß das schon?
Was aber auch bedeuten würde, dass bis dahin wie von mir oben erwähnt die (alten) Pflichten des Jugendschutzes in den Medien zu erfüllen sein müssten.
Allgemein gesehen, konkrete Situationen bedarfen einer anwaltlichen Beratung.

Was also bedeuten würde, dass wer am 01.01.2011 seine Seite als FSK 16 deklariert bis zum erscheinen solcher Schutzprogramme entweder Sendezeiten oder ein AVS verwenden müsste...


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Di 07 Dez, 2010 19:27 
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Muss man irgendwas tun, wenn man ein normales Logd betreibt?
Ohne Sex, Gewalt und Drogen^^

Oder können die Seiten so bleiben wie sie sind, wenn sie FSK0 sind


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Di 07 Dez, 2010 21:18 
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Also selbst wenn du ein "normales" LoGD hast, wage ich zu bezweifeln dass das Teletubbie niveau hat.
Immerhin werden Drachen getötet, Monster im Wald niedergemezelt, PvP betrieben etc.


Allein das disqualifiziert dein LoGD als FSK0.
Ich würde dir raten bei FSK 12 anzusetzen, da wird ein "normales" LoGD wohl eher anzusiedeln sein.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jugendschutzgesetz
BeitragVerfasst: Mi 08 Dez, 2010 17:38 
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Beiträge: 154
und da langt es, auf der Startseite/Registerseite ein FSK-Button reinzubringen und ggf. die AGB´s ein bischen zu ändern oder muss ich sonst noch was beachten?


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BeitragVerfasst: Do 16 Dez, 2010 21:34 
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Jugendmedienschutz-Novellierung endgültig gescheitert
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 54880.html

Glückspilze!


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