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 Betreff des Beitrags: LoGD-Server und Impressums-Faulheit
BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 12:19 
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Mir fällt irgendwie auf, dass die meisten LoGD Server kein brauchbares Impressum aufweisen. :warn:
Und da frag ich mir ehrlich gesagt warum? :shock:

Wenn ich Sachen lese wie "Verantwortlich ist König Arthus (*)"
Frage ich mich ob sich die Admins der Konsequenz bewusst sind, einen "erfundenen" Namen im Impressum zu haben.
Und keinerlei Adressdaten anzugeben.

Zitat:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von der Impressumspflicht wohl nur Seiten ausgenommen sind, die sich tatsächlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, über ein Impressum verfügen.

Read more: "Impressum für Webseiten | datenschutz | artikel" - http://www.e-recht24.de/artikel/datensc ... FwyBctZ8&A


Und wenn man nicht gerade ne Whois-geschützte Domain hat ist eh ne sache von 30 Sekunden den Inhaber der Domain inkl. Adresse und teilweise Telefon herauszufinden. Stichwort "whois".

Abmahnungen wegen falschen oder fehlendem Impressum tragen horrende Kosten mit sich!
Das sollten alle Serverbetreiber sich bewusst machen!

--------------
(*) Name von der Redaktion geändert, einfach durch einen fiktiven Charname Ihrer Wahl ersetzen.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 12:55 
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im Grunde hast Du vollkommen recht, aber ich meine mal gelesen zu haben, das nur kommerzielle Seiten oder Seiten auf denen in irgendeiner Art Geld fliesst verpflichtet sind den vollen Namen im Impressum zu tragen.

Ich hatte mich früher mal damit befasst und hab, da nirgends bei mir auch nur ein Cent fliesst kein Impressum drin, sondern einfach nur Daten wo man mich unkompliziert jederzeit erreichen kann.

Insgesamt betreibe ich 3 Webseiten und hab damit über mehrere Jahre noch nie Probleme gehabt.

Allerdings reicht bei einigen Seiten schon der Paypallink um ein gültiges Impressum zu verlangen.

genau will ich mich aber auch nicht festlegen, aber da ich viel im IRC unterwegs bin und da häufiger mal Angriffe und sonstige Attacken gestartet werden, hab ich aus Sicherheitsgründen auf keiner meiner Seiten meinen Namen stehen.

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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 13:02 
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Liath hat geschrieben:
im Grunde hast Du vollkommen recht, aber ich meine mal gelesen zu haben, das nur kommerzielle Seiten oder Seiten auf denen in irgendeiner Art Geld fliesst verpflichtet sind den vollen Namen im Impressum zu tragen.



Zitat:
Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins Internet stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.


Impressumspflicht

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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 13:26 
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eben, völlig anonym bedeutete für mich, das keinerlei kontaktdaten einsehbar sind oder selbst durch ein whois nicht der betreiber ermittelt werden kann

ich muss die entsprechende stelle mal raussuchen wenn ich zeit hab, aber ich meine bei nichtkommerziellen seiten reicht es, irgendeine Form der Kontaktdaten bereitzustellen und über das whois ermittelbar zu sein...

wie gesagt will ich mich da aber auch nicht drauf festlegen

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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 13:34 
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Ich bitte dich Rikkarda...Wikipedia??? Selbst du solltest wissen, das die Informationen dort nicht 100%tig sind.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:09 
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Über kommerziell oder nicht könnt ihr reden soviel ihr wollt, ihr werdet es eh nicht herausfinden. Kommerziell bedeutet nicht zwingend "sobald geld fliesst" Das muss im Zweifelsfall ein rechtsverdreher pro Fall klären und kann auf keinen Fall einmal quer über das Spiel geschoren werden. Impressum ist Pflicht, ja. aber es steht nicht genau fest was darin zu stehen hat. Auch dies muss im Zweifelsfall vom Juristen geklärt werden. Oftmals (oder sogar meistens) reicht die Angabe einer direkten Kontakmöglichkeit und nichtmal ein Name ist immer verpflichtend. Aber wer weiß schon ob das bei einem selbst der Fall ist und deswegen steht meistens mehr als nötig drin (oder gar nichts).

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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:35 
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Marquis Pherae
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Ein Impressum ist Pflicht in Deutschland, sobald eine Seite geschäftsmässig ist. Geschäftsmässig hat absolut gar nichts mit kommerziell zu tun, sondern meint sowas wie "regelmässig besuchbar", schliesst also nur Testseiten und Zugangsgeschütze Privatseiten aus.
Jedes LoGD fällt unter die Impressumspflicht (und das hatten wir hier schon einmal diskutiert, wenn ich es noch richtig im Kopf habe). Übrigens muss das Impressum direkt erreichbar sein, das heisst, weder ein Bild noch ein Javascript, das dass Impressum verfügbar macht, ist genügend. Im Impressum muss der Name stehen, die Adresse und eine Kontaktmöglichkeit - und letzteres ist der einzige Streitpunkt. Telefonnummer reicht, es kann aber auch eine regelmässig abgerufene E-Mailadresse sein.
Übrigens - ein Impressium erhöht auch die Seriösität einer Seite.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:37 
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habe name wie email drinstehen, das reicht aus meiner sicht wer sich damit nicht zufrieden gibt, soll sich nen stecken dazu stecken :> plöten rechtsverdreher ham eh nix zu sagen, in meiner welt hab ich den lösch knopf in der hand ^-^


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:46 
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Marquis Pherae
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Deine grossen Worte werden dir vergehen, wenn die erste Abmahnung reinkommt. Unter 500 Euro wirst du da nicht davonkommen:

§5, TMG hat geschrieben:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.


Da du keine juristische Person bist, reicht Name, Anschrift und Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:48 
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Wie sieht das Recht dazu bei uns in der Schweiz aus Eli ?
Ich bin zwar momentan in Deutschland aber mein LoGD wird später in der Schweiz auf nem Server liegen wo ich auch gemeldet bin.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:54 
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Marquis Pherae
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Keine Ahnung. Da wir kein TMG haben und ich nicht wüsste, in welchem Gesetz sowas stehen könnte, habe ich nur den Artikel 322: «Verletzung der Auskunftspflicht der Medien». Da sind aber explizit Medienunternehmen erwähnt, Zeitungen und Zeitschriften, keine Webseiten. Wie das zu beurteilen ist - keine Ahnung, ich kann Chemie, kein Jus. ;)
Vielleicht finde ich noch was.

Übrigens bin ich der Meinung gelesen zu haben, dass der Sitz des Servers keine Rolle spielt, solange die Rechtsperson ihren Sitz in Deutschland hat. Schweizer Server hilft also nur, wenn es ein Schweizer Nummernserver wäre. *g


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:58 
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Also ich bin Schweizerin *stolz den Pass schwing* Und lebe auch in userem schönen Ländchen von daher *g*
Ja, das mit den MEdienunternehmen hab ich auch gelsen und irgendwas mit politischen Aussagen, sonst hab ich dazu nicht viel gefunden.
Ich mein ich hab kein Problem damit meine Daten in ein Impresseum zu schreiben, nur würd ich gern wissen ob ich's denn bei uns überhaupt muss *lach*


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 14:59 
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500 euro nur weil ich meine Anschrift nicht in ein impressum schreibe? die können ja wohl mit meinem namen meine adresse ermitteln die faulen säcke.. für was werdne die denn sonst bezahlt?


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 15:11 
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Marquis Pherae
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Ermitteln sie ja. Und schicken dir dann die Abmahnung. Übrigens scheint 500€ noch günstig zu sein, Heise berichtet von einer Abmahnung von 1000€.
Und ja, solche Abmahnungen sind legal. Sorry, willkommen in der Welt der Abmahnabwälte. Echt noch nie von denen gehört?

@sheepy: <= Schweizer ohne Schweizer Pass. Ich hoffe nach dem Sonntag, dass ich auch nie einen brauchen werde. :pein:


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 15:36 
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Eliwood hat geschrieben:
§5, TMG hat geschrieben:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:


das ist halt der Knackpunkt meiner Meinung nach...
da ich keinerlei Geld für meine Seiten nehme, auch der Paypalbutton ist deaktiviert und es werden keine Spenden angenommen um den Server zu betreiben, sehe ich meine Seiten nicht dadrunter. Zudem ich, wie gesagt im IRC unterwegs bin und eine Veröffentlichung meiner Daten zwangsläufig Spamattacken, Terroranrufe etc. nach sich ziehen würden (Spinner gibts überall die sich nen Spass da draus machen) habe ich überall in meinem Impressum nur meine E-Mailaddi, jeder findige Anwalt, User und weiss sonst noch wer, kann mit einem Whois bei Bedarf an meine Daten kommen um herauszufinden wer den Server betreibt.

Leider finde ich den entsprechenden Hinweis nicht mehr, wo geschildert wurde, das man aus Sicherheitsgründen seine Daten nicht direkt angeben brauch >.<

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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 15:49 
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Marquis Pherae
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Ich hebe nochmal die wichtigsten Stellen hervor:

§5, TMG hat geschrieben:
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:


Der Knackpunkt ist das "in der Regel", das so schwammig ist, dass der ganze Teilsatz gestrichen werden kann. Und keine Sorge - es werden genug Seiten abgemahnt, die nicht kommerziell sind. "Sicherheitsgründe" gelten hier nicht - das Impressum ist anzugeben. Klartext. Egal, obs mit whois rausgefunden werden kann, oder nicht. Auch die E-Mailadresse (Und da empfehle ich persönlich eine separate E-Mailadresse, nicht die Private).
Es gab meines Wissens sogar schon Fälle, wo ein Impressum existiert hat - da das aber nur über einen Layer mit JavaScript verfügbar war, wurde der Serverbetreiber trotzdem abgemahnt.

PS: Da die Adresse ja eh im Whois steht, spielts ja keine Rolle, ob die Daten noch zusätzlich im Impressum stehen. Verfügbar sind sie dann sowieso - und eim Spammer oder Spinner kann auch eine Whois-Abfrage tätigen.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 16:02 
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einleuchtend ist das ja alles, muss dir im grunde auch in allen punkten recht geben...

mich würd dann nur interessieren wie das mit clubs, communitys ist. da mein server ein gemeinschaftsprojekt unserer nicht-kommerziellen community ist und im grunde auch von allen betrieben wird, bin ich ja nicht der eigentümer der seiten

alles irgendwie schwammig, müsste man sich evtl. doch mal rechtsbeistand holen, wenn man abmahnungen dieser art vermeiden will

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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 16:32 
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Soweit ich das weiß, muss das Impressum den Namen enthalten, auf dem die Domain geschrieben ist.

Kann mich auch Irren.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 17:24 
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Marquis Pherae
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Kannst du dich. Der Domaininhaber muss nicht der gleiche sein, wie der, der das Angebot unterbreitet. Bei funpic zum Beispiel gibt whois den Besitzer der Domain von funpic an - das Impressum sollte aber vom Benutzer des Webspaces stammen.


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BeitragVerfasst: Di 19 Mai, 2009 17:39 
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Liath hat geschrieben:
...Zudem ich, wie gesagt im IRC unterwegs bin und eine Veröffentlichung meiner Daten zwangsläufig Spamattacken, Terroranrufe etc. nach sich ziehen würden (Spinner gibts überall die sich nen Spass da draus machen)...


Tja, in dem Fall kannst du dich auch ganz rechtens auf die Seite des Klägers stellen und denen einen mit dem Gesetzbuch verpassen. Es soll ja auch positive Nutzungsweisen von Abmahnungen etc. geben. Seiten, die unter ihrem Impressung auf Androhungen von Rechtsmitteln bei Missbrauch der veröffentlichten Daten setzen habe ich auch schon einige (seriöse) gesehen.

Auric

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