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BeitragVerfasst: Do 23 Okt, 2008 14:18 
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Ein Freund wies mich heute auf diesen Link hin

http://www.heise.de/newsticker/Verordnu ... ung/117817


ich wüsste gern, ob das in Zukunft heisst, dass wir täglich unsere Serverbackups mehr oder minder da hinsenden müssen, oder ob Logd unter "privat" fällt^^


Hat sich da schon wer von Euch mal schlaugemacht?

lg


Zitat:
Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen tritt in Kraft
Meldung vorlesen und MP3-Download

Die Bundesregierung hat in der aktuellen Ausgabe des Bundesgesetzblattes vom heutigen Mittwoch die umstrittene Verordnung (PDF-Datei) über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) veröffentlicht. Mit der Verkündung tritt die im Mai 2007 publik gewordene Anweisung bereits morgen in Kraft. Sie regelt auf Basis des seit seiner Verabschiedung 2006 für Unruhe sorgenden Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG), welche Netzpublikationen bei der DNB quasi als "Pflichtexemplar" elektronisch eingereicht und für die Archivierung freigegeben werden müssen.

Laut dem DNBG sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro. Ziel der Verordnung ist es, die gesetzliche Regelung auf ein handhabbares Maß einzuschränken. Prinzipiell steht es der DNB demnach offen, auf die Zulieferung oder elektronische Abholung einzelner Netzpublikationen zu verzichten, wenn diese in unterschiedlichen technischen Ausführungen erscheinen. Anheim steht es ihr auch elektronische Medien auszuklammern, deren Sammlung oder Archivierung "nur mit beträchtlichem Aufwand" möglich wäre.

Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen. In einem Frage-Antwort-Verzeichnis listet die Einrichtung bislang aber nur pauschal "elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen" auf. Eine Definition öffentlicher oder privater Werke fehlt. Weiter ist nachzulesen, dass die Entwicklung geeigneter Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen "stufenweise" erfolge. Solange diese noch nicht abschließend zur Verfügung stünden, würde die DNB "keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen".

Generell soll die Anlieferung möglichst per FTP und bevorzugt als PDF erfolgen. Bilder, andere Darstellungselemente sowie "Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören", sind aber ebenfalls betroffen. Dies gilt vor allem für "nicht marktübliche Hilfsmittel", ohne die ein Lesen der digitalen Werke im Offline-Modus nicht möglich ist.

Weitere Ausnahmen gelten für zeitlich befristete Vorab- oder Demoversionen, sofern sie nach Erscheinen der endgültigen Publikation wieder vom Netz genommen werden. Kein öffentliches Archivierungsinteresse besteht laut der Anweisung zudem an "selbständig veröffentlichten Betriebssystemen" oder "nicht sachbezogenen Anwenderprogrammen", Nutzerwerkzeugen für bestimmte Internetdienste sowie Arbeits- und Verfahrensbeschreibungen. Außen vor bleiben sollen zudem E-Mail-Newsletter ohne Webarchiv, Bestandsverzeichnisse und aus Rundfunkproduktionen abgeleitete Publikationen im Internet, soweit sie nicht von einem Dritten veröffentlicht werden, sowie "inhaltlich unveränderte Spiegelungen" bereits abgegebener elektronischer Werke. Der Branchenverband Bitkom kritisierte den Verordnungsentwurf voriges Jahr vor allem wegen der damit nicht ausgeräumten Rechtsunsicherheit scharf und sieht auch jetzt noch zahlreiche offene Fragen mit dem gigantischen Vorhaben zur Inhaltesammlung verknüpft. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

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BeitragVerfasst: Do 23 Okt, 2008 17:19 
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Marquis Pherae
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§9 (Weitere Einschränkungen der Ablieferungspflicht...) der Verordnung sagt:
$this->bbcode_second_pass_code('', 'Nicht abzuliefern sind:
1. ...
2. ...
[...]
9. Netzpublikationen, die nur einer privaten Benutzergruppe
zugänglich gemacht sind.')

Wahrscheinlich also nicht. Höchstens das, was öffentlich ist. ;o


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BeitragVerfasst: Do 23 Okt, 2008 21:41 
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... und das dürfte wahrscheinlich über die "Kopie-Klausel" ausgeschlossen werden.
Ich hab den Text jeztz nur mal überflogen, aber wie wäre das ganze denn überhaupt mit lizensrechlich geschützer proprietärer Software? Haben die dann auch das StudiVZ und Web.de als Application-Image in ihrem Verzeichnis?

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BeitragVerfasst: Fr 24 Okt, 2008 06:17 
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Das ist Utopie und ich mach mir da absolut keinen Kopf drüber.
Allein schon aus einem einzigen Grund:
Speicherplatz. Die DNB könnte nichtmal 10% des deutschen Netzes archivieren.

Es ist auch seit einiger Zeit so, dass der amerikanische Grenzschutz Kopien aller Datenträger anfertigen darf wenn du in das Land einreist. Da ich regelmäßig mit mindestens 4 externen Festplatten da antanze müssten sie von mir allein im letzten Jahr etwa 5TB Daten liegen haben. Wieviel haben sie: null!

Ähnliches seh ich da bei obiger Gesetzesnovelle. Völliger Schwachsinn, macht euch keine Gedanken.

_________________
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BeitragVerfasst: Fr 24 Okt, 2008 07:53 
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Seh ich wie Dragonslayer.

;) aber evtl sende ich meine Gedichtseite hin ;) dann haben sie wenigstens was zu lesen...

warum die das nicht per Crawler machen, verstehe ich allerdings null....

ich mein, wir müssten ja auch in Foren jeden Beitrag vorher prüfen, ne...könnt ja einer böses schreiben... ^^

_________________
Entwicklung Lotgd 1.2.2 +nb
1.2.1 +nb ist final

Bugreports/Testing erwünscht, http://nb-core.org

Wichtige Info für Programmierersucher:
viewtopic.php?f=34&t=4285


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BeitragVerfasst: Fr 24 Okt, 2008 22:48 
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Kann ich die Deutsche Nationalbibliothek dann als so etwas wie einen Backup-Space ansehen. Für den Fall das mein Server streikt, gleichzeitig der FTP-Backupspace nicht mehr ansprechbar ist, der Festplattler in meinem PC defekt, das Notebook abgeraucht und die USB-Platte verlegt ... dann haben die ja noch ein Backup von meinem LoGD! :D


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