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Verifizierung
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Autor:  Jenutan [ Mo 01 Dez, 2008 20:36 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Nunja, dass Bücher unter kein Jugendschutz fallen, ist auch nur die halbe Wahrheit...

Schauste hier:
http://www.medienzensur.de/seite/zensur/literatur.shtml

Zitat:
Jugendschutz

Literatur und Printmedien unterliegen, sofern keine audiovisuellen Medien beiliegen, keiner vergleichbaren Prüfmöglichkeit, wie Filme der FSK oder Computerspiele der USK. Deshalb liegt der Umgang mit dem Medium im Ermessen der Urheber, wobei sich im Comic- und Mangabereich sehr oft empfohlene Altersangaben oder der Hinweis, dass sich der Inhalt an Erwachsene richtet, finden. Ein regulierter Jugendschutz in diesem Bereich ist aber nicht gewährleistet.


Ließt man aber weiter:
Zitat:
Schriften mit pornographischen Inhalten sind automatisch indiziert und dürfen nur unter Beachtung strenger Auflagen zugänglich gemacht werden (z.B. Verkauf in Sex-Shops).


Also müssen auch bei Texten gewisse Hürden her...!
Gruß

Autor:  Drazaar [ Do 08 Jan, 2009 18:40 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Das ist ja wohl in keinstem Fall gleichzusetzen mit der Überwachung im PC-Spiele oder Filmbereich. Daher fällt es bei mir unter "Nicht überwacht".

Autor:  Jenutan [ Fr 09 Jan, 2009 11:48 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

hmm, solange man keine pornografischen Texte ins Internet stellt, kann man sicher auf Hürden verzichten.

Wer seinen Spaß daran hat, soll bitte die Kinder wirksam außenvor lassen :pein:
Und dann sollte es auch kein Problem sein, mit wirksamen Hürden zu leben.

Auf einem mir bekannten Server wird eine Alterverifizierung mit Foto gemacht.
Darauf muss die Person nebst lesbarem Ausweis (nur Bild und Geb.-Datum müssen lesbar sein) und einem Zettel mit dem Servernamen stehen.

Find' ich vorbildlich und auch nicht schwer umzusetzen. :)

Gruß


PS:
Oder man nimmt sich einen externen Dienstlister zu Hilfe, der auf dem PostIdent-Verfahren oder ähnlichem aufbaut.
(Leider recht teuer ... aber eine Klage von Eltern will sicher auch keiner, oder?)
Nur so als Anregung ... :c)

Autor:  Drazaar [ Sa 10 Jan, 2009 17:09 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Ja, das stimmt schon, aber in wie fern gehst du auf das ein, was ich gesagt habe?

Mir ist das schon alles klar, aber das änder nichts daran, dass ich es in gewisser Weise teilweise übertrieben finde. Zudem will ich Vinestra gar nicht ab 18 frei geben. Von dem Server mit dem Foto etc habe ich schon einmal gehört. Das wird wohl auch die beste Lösung von allen sein, wobei ich nicht weiß, ob sie nun rechtskräftig ist.

Autor:  Nightborn [ Di 13 Jan, 2009 15:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Das Photo ist keinerlei Altersverifizierung.

Gebe man mir ein brauchbares Zeichenprogramm und ich schuster das hin.

"Rechtskräftig" meinst Du "rechtlich abgesichert"?

Naja, dann mach Postident - das wird allgemein akzeptiert.

Übrigens - Du müsstest (soweit ich mal gelesen hab) bei *jedem* Login sicherstellen, daß derjenige das auch wirklich ist.
Einige Provider von ab-18 Sachen geben daher Schlüssel-USB-Sticks aus, die man bei jenem Post-Ident Verfahren erhält.

Im Allgemeinen gilt: Alles kann vor Gericht gezogen werden - Du kannst nur probieren Deine Gewinnchancen zu erhöhen.

Wo Menschen involviert sind, wird es niemals eine vollständige Sicherheit geben =)

Autor:  Drazaar [ Do 15 Jan, 2009 00:50 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Hast natürlich recht.

Und ja, ich meinte "rechtlich abgesichert". ^^

Autor:  Camuel [ Mi 21 Jan, 2009 10:49 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

ich hab ma ne verifizierung gesehen, da musste der entsprechende User, sich mit Ausweis vor seine cam setzen und wurde von einem admin überprüft.Der hat sich das Bild und Gesicht des Users angesehen, dann das Alter und natürlich den Namen.Den Namen und das Alter hat er sich dann abgespeichert nachdem er sicher war, dass alles korekt ist, dann wurde der User auf 18 gestellt.Zuletzt stand noch eine Erklärung auf dem Server die ausdrücklich verbot,bei diesem Verifizierung zu schummeln weil sonst rechtliche Schritte eingeleitet werden würden.Wäre sowas zulässig?


Ps: das war keine Verifizierung vom Anmelden aus sondern eine im Server falls man an ab 18 bereiche wollte.

Autor:  Nightborn [ Mi 21 Jan, 2009 12:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Schwer zu sagen.

Erstmal ne Menge Arbeit.

Und Du siehst den Ausweis ja auch nicht "real", das ist das Ding.

Das wäre ne Sache, wo man einen Anwalt fragen sollte, wenn Du es wirklich abdichten willst.

Autor:  Eliwood [ Mi 21 Jan, 2009 16:01 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Hachja, wie (un)schön wäre doch eine amerikanische Regelung alà:

Bist du über 18? [ ] Ja [ ] Nein

Autor:  MrEgo [ Mi 22 Dez, 2010 14:38 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Verifizierung

Ihre Anfrage vom 21.12.10 haben wir erhalten und möchten Ihnen dazu folgendes mitteilen:
Gemäß § 5 Abs. 1 JMStV haben Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass Kindern und Jugendliche der betroffenen Altersstufe diese üblicherweise nicht wahrnehmen. Entwicklungsbeeinträchtigend können z. B. Darstellungen von Gewalt oder Sexualität sein, die Kinder oder Jugendlichen bestimmter Altersgruppen, abhängig von ihrer Entwicklung, falsche Vorbilder oder Wertvorstellungen vermitteln, sie ängstigen und überfordern. Dieser Pflicht kann der Anbieter zum Beispiel dadurch nachkommen, dass er solche Angebote innerhalb bestimmter Zeitgrenzen verbreitet, indem er also Angebote, die für unter 18-Jährige beeinträchtigend sein können, nur zwischen 23.00 und 6.00 Uhr verbreitet. Angebote, die für unter 16-Jährige entwicklungsbeeinträchtigend sind, dürfen nur zwischen 22.00 und 06.00 Uhr verbreitet werden. Als Alternative zu den Zeitgrenzen können Anbieter auch „technische oder sonstige Mittel“ (§5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV) einsetzen. Beispiele für technische Mittel sind bisher etwa die Jugendschutz-Vorsperre im digitalen Fernsehen oder Varianten der Personalausweiskennziffernprüfung („Perso-Check“) im Internet. Bei Inhalten die für unter 12-Jährige entwicklungsbeeinträchtigend sein können, ist es ausreichend, diese getrennt von Angeboten anzubieten, die sich an niedrigere Altersstufen richten. Detaillierte Informationen zu technischen Mitteln finden Sie unter http://www.kjm-online.de/de/pub/jugends ... mittel.cfm.
Zur besseren Einordnung konkreter Inhalte möchten wir Sie auf die „Kriterien für die Aufsicht im Rundfunk und in den Telemedien“ hinweisen, die Sie auf der Homepage der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) unter http://kjm-online.de/files/pdf1/Kriteri ... _20101.pdf abrufen können.

Soweit nach den gerade genannten Bestimmungen in Ihrem Angebot möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten sein sollten, möchten wir Sie insbesondere auf die Vorschrift des § 7 JMStV hinweisen , nach der Sie ggf. auch einen Jugendschutzbeauftragten nach § 7 JMStV zu bestellen haben. Nähere Informationen zum Aufgabenfeld und der erforderlichen Qualifikation des Jugendschutzbeauftragten finden Sie unter http://kjm-online.de/files/pdf1/Rechtsa ... ragte1.pdf.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Eimannsberger

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Benjamin Eimannsberger

Bereich Programm / Jugendschutz

Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Heinrich-Lübke-Straße 27
81737 München

www.blm.de

Tel: 089/ 63808-264
Fax: 089/ 63808-290
E-mail: benjamin.eimannsberger@blm.de

Diese Antwort habe ich bekommen ^^ Keine Ahnung ob es Euch bei der Frage weiterhilft, aber naja. Aber es ist die richtige Stelle dafür, denn dort hat mich das bundesministerium geleitet ;)

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